
FestgeldPlus
Noch keine Entscheidung zur Geldanlage getroffen? Dann können Sie Ihr Geld vorübergehend als Festgeld anlegen. Wir arbeiten hierfür mit einer Partnerbank zusammen, bei der Ihr Festgeld angelegt wird. Dafür brauchen Sie nur ein FondsdepotPlus.
Noch kein Anlageziel?
Manchmal haben Sie Geld zur Verfügung, aber noch kein konkretes Ziel. Zum Beispiel nach einer Erbschaft oder Auszahlung einer Versicherung. Dann können Sie das Geld als Festgeld parken. Das geht über das Abwicklungskonto Ihres FondsdepotsPlus. Sie brauchen kein zusätzliches Konto.
Wir arbeiten mit unserem Partner Raisin zusammen. Raisin bietet viele Festgeldangebote über ein einziges Depot. So behalten Sie und Ihre Beraterin oder Ihr Berater den Überblick.
Die Festgeldanlage ist in der Depotübersicht ihres Online-Depots sichtbar.
Wichtig: Dieses Angebot gilt nur für volljährige Personen mit Wohnsitz in Deutschland.
Häufige Fragen
Sie loggen sich in Ihr Depot ein und nutzen eine TAN zur Bestätigung. Oder Sie drucken den Auftrag aus und senden ihn unterschrieben an die FFB.
Hinweise:
- Das Geld muss vorher auf dem Abwicklungskonto sein.
- Es wird direkt nach dem Abschluss abgebucht.
- Beachten Sie die Fristen der jeweiligen Anlage.
- Ist das Kontingent voll, kann der Auftrag nicht ausgeführt werden.
Die Mindest- und Höchstbeträge hängen vom Angebot ab. Details finden Sie im jeweiligen Informationsblatt.
Nein, das geht nicht im selben Depot. Sie können aber ein zweites Depot eröffnen.
- „offen“: Anlage ist erfasst, aber noch nicht gestartet.
- „investiert“: Anlage läuft.
- „zurückgezahlt“: Anlage wurde mit Zinsen zurückgezahlt.
Am Ende der Laufzeit zusammen mit dem Anlagebetrag. Beides wird auf das Abwicklungskonto überwiesen
Ihr Geld steht am Tag des Laufzeitendes nicht sofort zur Verfügung, da es zuerst von der Anlagebank an uns zurücküberwiesen wird.
Anlagen bei europäischen Banken sind grundsätzlich nach EU-Vorschriften bis zu einem Betrag von 100.000 € abgesichert. Die Summe von 100.000 € gilt pro Anleger:in. Das heißt: Sollten Sie weitere Investitionen separat getätigt haben, so gilt die Gesamtsumme für die Berechnung der Einlagensicherung. Viele der Banken, die bei dieser Absicherung mitmachen, sind Mitglieder im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB). Die Sicherungsgrenze ist hierbei um ein Vielfaches höher als die gesetzliche Einlagensicherung. Die Höhe der jeweiligen Sicherungsgrenze entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Produktinformationsblatt der Anlagebank.
Details stehen im jeweiligen Informationsblatt.
Ja, auf die Zinsen können Steuern anfallen.