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Ihre Zustimmung ist gefragt

Wenn es um Geld geht, sind Vertrauen und Verlässlichkeit wichtig. Besonders, wenn es um Ihr Geld geht. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln, was in dem Umgang zwischen Ihnen und uns als Ihrer Bank wichtig ist.

Im April 2021 hat der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil (XI ZR 26/20) ein neues Verfahren vorgeschrieben, das vorsieht, dass Sie als Kunde den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Banken ausdrücklich zustimmen müssen. Das ist für Sie und uns wichtig, wenn es um Anpassungen in den Bedingungen und Vereinbarungen der ABGs geht und ganz besonders, wenn sich Entgelte ändern. Die in der Vergangenheit von uns mitgeteilten Änderungen der ursprünglich vereinbarten Vertragsunterlagen, wie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie das Preis- und Leistungsverzeichnis (PLV) sind daher möglicherweise nicht Vertragsbestandteil geworden, soweit Sie den Änderungen nicht aktiv zugestimmt haben.

Um unsere bisherige Geschäftsbeziehung auch künftig rechtssicher fortzusetzen, bitten wir Sie um Ihre aktive Zustimmung zu unseren Vertragsunterlagen und dem Preis- und Leistungsverzeichnis.

Was ändert sich für Sie?

AGB

Unter anderem wurden die enthaltenen Regelungen zur Änderung vereinbarter Bedingungen und Preise neu formuliert, um die Anforderungen der aktuellen Rechtsprechung umzusetzen.

Preis- und Leistungsverzeichnis

Die Preise haben sich gegenüber den Ihnen zuletzt mitgeteilten nicht verändert. Wir werden lediglich zum 1. Juli 2022 die Entgelte für offline Transaktionskosten und Postversand anheben.

Wer muss wie zustimmen?

Einzeldepot

Als Depotinhaber stimmen Sie bitte für jedes Ihrer Depots zu. Bei einem Aktiv- und Passivdepot reicht die Zustimmung für eines der Depots.

Gemeinschaftsdepot

Stimmen Sie bitte für jedes Ihrer Depots zu. Es reicht, wenn ein Depotinhaber zustimmt.

Minderjährigen Depot

Stimmen Sie bitte für jedes Depots zu. Es reicht die Zustimmung eines gesetzlichen Vertretungsberechtigten.

Fragen & Antworten

Sie benötigen lediglich ihre Depotnummer. Um Ihre Zustimmung zu erteilen, ist kein Login erforderlich. Bei juristischen Personen fragen wir zusätzlich den Firmennamen ab. 

Nein, Sie geben uns nur Ihre Zustimmung für die aktuellen Veränderungen, über die wir Sie per Brief informiert haben. Ändert sich in der Zukunft etwas an unseren Vertragsunterlagen, werden wir Sie hierüber wieder informieren und dann um Ihre Zustimmung bitten.

Rechtlich sind wir dazu verpflichtet, von Ihnen für jedes Depot bei uns Ihre ausdrückliche Zustimmung einzuholen. Wir arbeiten daran, dass diese Zustimmung für Sie in Zukunft so einfach wie möglich wird und Sie bei mehreren Depots nur einmal Ihre Zustimmung erteilen müssen.  

Um Ihnen die Zustimmung so einfach wie möglich zu machen, kann ein Depotinhaber des Gemeinschaftsdepots den anderen bevollmächtigen. Während Ihrer Zustimmung bestätigen Sie uns einfach, dass Sie von dem anderen Depotinhaber bevollmächtigt wurden. Die Bestätigung lautet wie folgt: “Hiermit bestätige ich außerdem, dass mich der andere Depotinhaber wirksam bevollmächtigt hat, diese Erklärung auch mit Wirkung für ihn abzugeben.“
Dadurch ist das für dieses eine Geschäft (also für diese Vertragsänderung) möglich. Die gemeinschaftliche Verfügung bleibt für alle anderen Geschäfte davon unberührt.

Zur Identifikation fragen wir bei Konten juristischer Personen die Depotnummer und den Firmennamen ab. Bei der Zustimmung ist die zusätzliche Angabe des Names verpflichtend. Es sollten nur Unterzeichnungsberechtigte die Zustimmung durchführen.

Im Rahmen der Zustimmung wird folgende Bestätigung abgefragt: “Hiermit bestätige ich außerdem, dass ich über die Vertretungsmacht verfüge, um diese Erklärung für den Depotinhaber mit Wirkung für ihn abzugeben. Soweit mir die Vertretungsmacht nur mit anderen vertretungsberechtigten Personen gemeinschaftlich zusteht, bestätige ich ferner, dass ich wirksam bevollmächtigt wurde, diese Erklärung auch in ihrem Namen abzugeben.”

Die Depotnummer finden Sie auf allen Abrechnungen. Sollten Unterlagen nicht auffindbar sein, können Sie uns  gerne eine schriftliche Anfrage stellen. Wir senden Ihnen dann die Depotnummer dann postalisch zu.

Diese Information finden Sie in der Depoteröffnungsbestätigung. Eine Anzeige im Onlinedepot ist aktuell nicht verfügbar.

Ihre Zustimmung ist aktuell im Onlinedepot noch nicht hinterlegt. Sobald Sie zugestimmt haben, verschwindet in Ihrem Depot das Zustimmungsfenster. Es wird Ihnen dann nicht mehr bei jedem Login angezeigt. Sie können natürlich auch Ihren Vermittler danach fragen.  

Die Abrechnung der jährlichen oder quartalsweisen Entgelte zum 31.12.2021 wurden Anfang des Jahres 2022 erstellt. Die Höhe der berechneten Entgelte richtet sich danach, welchen Entgelten unsere Kundinnen und Kunden bei der Depoteröffnung ausdrücklich zugestimmt haben.

Wurde das Depot vor 2019 eröffnet, haben wir für das vergangene Kalenderjahr für das FFB FondsdepotPlus aufgrund des BGH-Urteils lediglich ein Jahresdepotentgelt von 40,00 EUR (Betrag vor Änderung des PLV zum 01. Januar 2019) belastet.

Wurde das Depot vor 2019 eröffnet, haben wir für das FFB Fondsdepot aufgrund des BGH-Urteils lediglich ein Jahresdepotentgelt von 0,25 % vom durchschnittlichen Depotwert p. a. (mind. 25,00 EUR, max. 45,00 EUR) (Betrag vor Änderung des PLV zum 01. Januar 2019) belastet.

Die Abrechnung der jährlichen oder quartalsweisen Entgelte zum 31.12.2021 wurden Anfang des Jahres 2022 erstellt. Die Höhe der berechneten Entgelte richtet sich danach, welchen Entgelten unsere Kundinnen und Kunden bei der Depoteröffnung ausdrücklich zugestimmt haben.

Nach dem BGH-Urteil im April 2021 konnten wir dies nicht umgehend technisch umsetzen und haben die betreffenden Kunden (Depoteröffnung vor dem Stichtag) entsprechend darüber in den Quartalsauszügen Q2 und Q3 darüber informiert. In diesen beiden Quartalen wurden die folgenden Entgelte belastet, wenn es für das Depot diese Dienstleistung in Anspruch genommen wurde:

  • Entgelt für die Verwahrung von Bankguthaben auf dem Abwicklungskonto
  • Entgelt für die Nutzung der Portfoliolösung
  • Entgelt für die Verwahrung von Anteilsklassen ohne Abschlussfolgeprovision

Analog zum 4. Quartal 2021 belasten wir nur die Entgelte, denen Sie zugestimmt haben.

Mit der Zustimmung entfallen Erstattungsansprüche für die im 2. und 3. Quartal 2021 erhobenen Entgelte. 

Eine Zustimmung ist Voraussetzung dafür, dass wir die vertrauensvolle Geschäftsbeziehung mit Ihnen rechtssicher fortsetzen können. Wir tun alles dafür, den Zustimmungsprozess für Sie so einfach wie möglich zu gestalten.

Noch Fragen?

Sollten dennoch Fragen offen geblieben sein, wenden Sie sich gerne direkt an Ihren Berater oder kontaktieren Sie unseren Kundenservice unter 069 770 60 188.