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Schicken Sie Ihr Kind in Frührente!

Voraussichtlich in 2026 startet die sogenannte Frühstart-Rente als Teil der von der Bundesregierung geplanten Rentenreform. Bis es offiziell losgeht, sollten Eltern aber nicht mit der Vorsorge für ihr Kind warten, denn

  • Früher Start, größere Chancen: Vom Zinseszinseffekt profitieren1
  • Steuerliche Vorteile: Grundfreibetrag und Sparerpauschbetrag des Kindes nutzen2
  • Flexibilität und Diversifikation: Unterschiedliche Anlageformen kombinieren und Risiken minimieren.1

So ermöglicht die geplante Frühstart-Rente, bereits in jungen Jahren mit dem Vermögensaufbau zu beginnen und so potenziell von den Vorteilen des Zinseszinseffekts und einer langfristigen Anlage am Kapitalmarkt zu profitieren.

Frühstart-Rente: Was hat mein Kind davon?

  • Geschenkt: 10 Euro pro Monat vom Staat für jedes Kind von 6 bis 18 Jahren, das eine Bildungseinrichtung besucht
  • Steuerfrei: Erträge aus dem Depot sollen bis zum Renteneintritt steuerfrei sein
  • Geschützt: Kein Zugriff durch den Staat auf das im Depot befindliche Vermögen vorgesehen
  • Flexibel: Zusätzliche private Einzahlungen sollen möglich sein

Warum auf die Bundesregierung warten, wenn Sie jetzt aktiv werden können? Beginnen Sie heute damit, in die Zukunft Ihres Kindes zu investieren. Mit dem FondsdepotJunior erhalten Sie zudem Zugang zu einem breiten Fondsangebot. 

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Tipp: Auch Großeltern, Paten und andere können Beiträge zum Sparplan leisten: Der Einzug erfolgt per Lastschrift von einer abweichenden Bankverbindung.

Unser Pocket Guide "Vorsorge" zeigt Ihnen, wie Sie diese richtig angehen.

  • 21 Fragen und Antworten zur Geldanlage
  • Die wichtigsten Begriffe des Vorsorgesparens
  • Der passende Fondsmix u.v.m.

Parteiübergreifend ist unbestritten: Die neue Regierung muss das deutsche Rentensystem dringend reformieren und zukunftsfest machen. Jan Schepanek, Geschäftsführer der FFB, fordert umfassende Reformen und erklärt, wie diese konkret aussehen müssten. Und was privat Anlegende heute schon tun können.

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1 Der Wert von Anlagen und der daraus erzielte Ertrag kann fallen oder steigen, sodass Sie möglicherweise einen geringeren Betrag als den Anlagebetrag zurückerhalten. Die Wertentwicklung in der Vergangenheit ist kein verlässlicher Richtwert für zukünftige Erträge.

2 Kapitalerträge sind bis zu einer gewissen Grenze steuerfrei, insofern das Depot auf den Namen des Kindes
eingerichtet ist. Doch Achtung: Überschreiten die Kapitalerträge eine bestimmte Grenze, können Kinder bei den gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr familienversichert werden, und auch bei der BAföG-Berechnung spielt die Summe auf dem Depot eine Rolle.

PIA846 | August 2025