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Fiktive Veräußerung

Zum 1. Januar 2018 ist die Investmentsteuerreform in Kraft getreten. Für die Abgrenzung des alten Steuerrechts ist die Ermittlung eines fiktiven Veräußerungsgewinns/verlustes zum 31.12.2017 erforderlich. Bisher wurde bei der FFB erst bei tatsächlichem Verkauf der fiktive Veräußerungserlös zum 31.12.2017 ermittelt und bei der Besteuerung berücksichtigt. Der Gesetzgeber schreibt den depotführenden Banken in § 56 Abs. 4 des Investmentsteuergesetzes vor, dass bis zum 31.12.2020 dieser Wert ermittelt und im Banksystem für jeden Kunden auf Fondsebene festgeschrieben werden muss. Hierzu ist eine rein steuerliche fiktive Veräußerung der Fondsanteile zum 31. Dezember 2017 und eine fiktive Anschaffung der Fondsanteile zum 1. Januar 2018 durchzuführen. Der hieraus ermittelte Veräußerungsgewinn (-verlust) unterliegt nicht sofort der Besteuerung, sondern wird erst bei tatsächlichem Verkauf oder Übertrag mit Gläubigerwechsel steuerlich berücksichtigt. Über die fiktive Veräußerung erhält jeder betriebliche Kunde der FFB eine Fondsabrechnung. In dieser Fondsabrechnung ist die Anzahl der zum 31.12.2017 berücksichtigten Fondsanteile sowie der fiktive Veräußerungsgewinn/-verlust ersichtlich. Betriebliche Kunden können diese Fondsabrechnung an ihren Steuerberater weiterleiten. Für private Kunden ist diese Fondsabrechnung nicht erforderlich, kann aber auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden.

Häufig gestellte Fragen

Wieso erst jetzt? Die Investmentsteuerreform war doch schon vor drei Jahren.
Was passierte bei Verkäufen, die seit dem 01.01.2018 stattgefunden haben, mit dem fiktiven Veräußerungsergebnis?
Wie kann ich die Berechnung des fiktiven Veräußerungsergebnisses nachvollziehen?
Werde ich benachteiligt, wenn ich die Anteile nach dem 01.01.2021 verkaufe?
Meine Bank hat mir die Belege zugeschickt, die FFB nicht. Warum?
Was muss ich tun, wenn ich die Belege haben möchte?
Was wird auf den Belegen ausgewiesen?
Benötige ich die Belege für Dritte, z.B. für das Finanzamt?
Sind die fiktiven Veräußerungsergebnisse in der Jahressteuerbescheinigung enthalten?
Warum sind sie nicht in der Jahressteuerbescheinigung enthalten?
Was passiert, wenn ich meine Anteile nicht bei der FFB verkaufe, sondern sie an eine andere Bank übertrage und dort verkaufe?
Was passiert, wenn ich ab 2021 Anteile zur FFB übertragen lasse, muss wegen des fiktiven Veräußerungsergebnisses etwas beachtet werden?
Ich habe Ihnen damals keine/falsche/unvollständige Anschaffungsdaten übermittelt. Kann ich diese nachreichen, damit diese korrekt berechnet werden?
Wie und wo kann ich die Berechnung in meinem Online Depot nachvollziehen?
Kann ich mir im Online Depot Reports ziehen, was sie wofür berechnet haben? Wenn ja, wie?