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Ihre Zustimmung ist gefragt

Wenn es um Geld geht, sind Vertrauen und Verlässlichkeit wichtig. Besonders, wenn es um Ihr Geld geht. Die Vertragsunterlagen regeln, was im Umgang zwischen Ihnen und uns als Ihrer Bank wichtig ist. Wenn wir diese anpassen, benötigen wir daher Ihre aktive Zustimmung.

Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (XI ZR 26/20) hat im Jahr 2021 für die nötige Klarheit gesorgt, wie Banken und Finanzdienstleister die Zustimmung zu Vertragsänderungen von ihren Kundinnen und Kunden einholen müssen. Dieses sieht vor, dass Sie ausdrücklich zustimmen müssen, wenn wir Anpassungen an den geltenden Bedingungen vornehmen und ganz besonders, wenn sich Entgelte ändern. 

Zum 9. Juli 2025 haben wir unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und das Preis- und Leistungsverzeichnis (PLV) der FFB angepasst. Um unsere Leistungen weiterhin wie gewohnt für Sie erbringen zu können, bitten wir Sie um Ihre aktive Zustimmung zu unseren neuen Vertragsunterlagen.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Depotentgelt

Das Depotführungsentgelt beträgt zukünftig 0,25 % des durchschnittlichen Depotwerts p. a., mind. 25 € und max. 45 € pro Jahr. Dieses wird bereits bei der Berechnung für 2025 berücksichtigt.

ETF Direkthandel

Für Kundinnen und Kunden mit FondsdepotPlus, die selbstständig online handeln, bieten wir die Möglichkeit zum ETF Direkthandel (außerbörslich) an. Die Transaktionskosten betragen 2 € pro Order.

Umsatzkommission

Die Umsatzkommission von 0,2 % des Transaktionswertes für ETF-Transaktionen entfällt in Zukunft generell für alle Kundinnen und Kunden.

Darüber hinaus haben wir weitere geringfügige Änderungen an unseren AGB vorgenommen, die überwiegend definitorischer Natur sind. So sind beispielsweise die Bankgeschäftstage der FFB in Zukunft in unseren AGB fixiert.

Die vollständigen Vertragsunterlagen und eine detaillierte Übersicht der Änderungen finden Sie in Ihrem Onlinezugang. Ab sofort archivieren wir dort die für Sie gültigen Vertragsunterlagen und vorherige Versionen unter "Persönliche Daten".

Wer muss wie zustimmen?

Einzeldepot

Als Depotinhaber stimmen Sie bitte für jedes Ihrer Depots zu. Bei einem Aktiv- und Passivdepot reicht die Zustimmung für eines der Depots aus.

Gemeinschaftsdepot

Die Zustimmung eines Depotinhabers genügt, wenn die Person bestätigt, vom zweiten Depotinhaber bevollmächtigt zu sein. Dies gilt auch bei gemeinschaftlicher Verfügung.

Minderjährigen Depot

Bei Minderjährigen reicht die Zustimmung eines gesetzlichen Vertretungsberechtigten, wenn die Person bestätigt, vom zweiten Vertretungsberechtigten bevollmächtigt zu sein.

Fragen & Antworten

Der einfachste Weg ist, sich mit Ihren Zugangsdaten online in Ihr Depot einzuloggen. Dort wird Ihnen bis zu Ihrer Zustimmung ein Pop-up Fenster angezeigt, in dem Sie die Vertragsunterlagen, das Preis- und Leistungsverzeichnis sowie eine detaillierte Übersicht der Änderungen angezeigt bekommen. Dort können Sie ganz unkompliziert zustimmen.

Zusätzlich haben Sie ein Schreiben in Ihrem Onlinepostfach, in welchem Sie über einen Link oder QR-Code auf eine alternative Zustimmungsseite mit identischen Dokumenten gelangen. 

Sie haben Ihre Login-Daten gerade nicht zur Hand? Nutzen Sie die Webseite www.ffb.de/zustimmung. Hier müssen Sie lediglich Ihren Namen und Ihre 10-stellige Depotnummer eingeben und ihre Zustimmung erteilen - fertig.

Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (XI ZR 26/20) aus dem Jahr 2021 hat dazu geführt, dass Banken und Finanzdienstleister die Zustimmung zu Vertragsänderungen von ihren Kundinnen und Kunden einholen müssen. Es sieht vor, dass Sie ausdrücklich zustimmen müssen, wenn wir Änderungen an den geltenden Bedingungen vornehmen und ganz besonders, wenn sich Entgelte ändern.

Eine Übersicht zu den wichtigsten Veränderungen finden Sie weiter oben auf dieser Seite. Außerdem können Sie eine detaillierte Übersicht aller Änderungen in Ihrem Onlinezugang unter "Persönliche Daten" > "Vertragsunterlagen" einsehen. 

Nein, Sie geben uns nur Ihre Zustimmung für die aktuellen Veränderungen, über die wir Sie per Anschreiben in Ihrem Onlinepostfach informiert haben. Ändert sich in der Zukunft etwas an unseren Vertragsunterlagen, werden wir Sie hierüber wieder informieren und dann erneut um Ihre Zustimmung bitten.

Zur Identifikation fragen wir bei Depots juristischer Personen die Depotnummer und den Firmennamen ab. Bei der Zustimmung ist die zusätzliche Angabe des Namens verpflichtend. Es dürfen nur Unterzeichnungsberechtigte die Zustimmung durchführen.

Im Rahmen der Zustimmung wird folgende Bestätigung abgefragt: “Hiermit bestätige ich außerdem, dass ich über die Vertretungsmacht verfüge, um diese Erklärung für den Depotinhaber mit Wirkung für ihn abzugeben. Soweit mir die Vertretungsvollmacht nur mit anderen vertretungsberechtigten Personen gemeinschaftlich zusteht, bestätige ich ferner, dass ich wirksam bevollmächtigt wurde, diese Erklärung auch in ihrem Namen abzugeben.”

Rechtlich sind wir dazu verpflichtet, von Ihnen für jedes Depot bei uns Ihre ausdrückliche Zustimmung einzuholen. Bei einem Aktiv- und Passivdepot reicht allerdings die Zustimmung zu einem der Depots.

Pro Gemeinschaftsdepot kann ein Depotinhaber den anderen bevollmächtigen. Während Ihrer Zustimmung bestätigen Sie uns einfach, dass Sie von dem zweiten Depotinhaber bevollmächtigt wurden, Ihre Zustimmung zu geben.

Die Bestätigung lautet wie folgt: “Hiermit bestätige ich außerdem, dass mich der andere Depotinhaber wirksam bevollmächtigt hat, diese Erklärung auch mit Wirkung für ihn abzugeben.“


Dadurch ist das für dieses eine Geschäft (also für diese Vertragsänderung) möglich. Die gemeinschaftliche Verfügung bleibt für alle anderen Geschäfte davon unberührt.

Den Status Ihrer Zustimmung können Sie in Ihrem Onlinezugang unter "Persönliche Daten" > "Vertragsunterlagen" einsehen. Dort archivieren wir Ihnen die Dokumente, denen Sie bisher zugestimmt haben und die, für die Ihre Zustimmung noch aussteht. Sobald Sie zugestimmt haben, erscheint das Pop-up Fenster nach dem Login nicht mehr. Sie können natürlich auch Ihren Vermittler nach den entsprechenden Unterlagen fragen.

Noch Fragen?

Sollten dennoch Fragen offen geblieben sein, wenden Sie sich gerne direkt an Ihren Berater oder kontaktieren Sie unseren Kundenservice unter 069 770 60 188.

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