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Ihre Zustimmung ist gefragt

Wenn es um Geld geht, sind Vertrauen und Verlässlichkeit wichtig. Besonders, wenn es um Ihr Geld geht. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln, was in dem Umgang zwischen Ihnen und uns als Ihrer Bank wichtig ist.

Im April 2021 hat der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil (XI ZR 26/20) ein neues Verfahren vorgeschrieben, das vorsieht, dass Sie als Kunde den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Banken ausdrücklich zustimmen müssen. Das ist für Sie und uns wichtig, wenn es um Anpassungen in den Bedingungen und Vereinbarungen der ABGs geht und ganz besonders, wenn sich Entgelte ändern. Die in der Vergangenheit von uns mitgeteilten Änderungen der ursprünglich vereinbarten Vertragsunterlagen, wie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie das Preis- und Leistungsverzeichnis (PLV) sind daher möglicherweise nicht Vertragsbestandteil geworden, soweit Sie den Änderungen nicht aktiv zugestimmt haben.

Um unsere bisherige Geschäftsbeziehung auch künftig rechtssicher fortzusetzen, bitten wir Sie um Ihre aktive Zustimmung zu unseren Vertragsunterlagen und dem Preis- und Leistungsverzeichnis.

Was ändert sich für Sie?

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AGB

Unter anderem wurden die enthaltenen Regelungen zur Änderung vereinbarter Bedingungen und Preise neu formuliert, um die Anforderungen der aktuellen Rechtsprechung umzusetzen.

AGB
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Preis- und Leistungsverzeichnis

Die Preise haben sich gegenüber den Ihnen zuletzt mitgeteilten nicht verändert. Wir werden lediglich zum 1. Juli 2022 die Entgelte für offline Transaktionskosten und Postversand anheben.

PLV

Wer muss wie zustimmen?

Einzeldepot

Als Depotinhaber stimmen Sie bitte für jedes Ihrer Depots zu. Bei einem Aktiv- und Passivdepot reicht die Zustimmung für eines der Depots.

Gemeinschaftsdepot

Stimmen Sie bitte für jedes Ihrer Depots zu. Es reicht, wenn ein Depotinhaber zustimmt.

Minderjährigen Depot

Stimmen Sie bitte für jedes Depots zu. Es reicht die Zustimmung eines gesetzlichen Vertretungsberechtigten.

Fragen & Antworten

Welche Unterlagen benötige ich für die Zustimmung?
Gilt die Zustimmung für alle künftigen Änderungen oder ist die Zustimmung bei jeder kommenden Änderung immer wieder im Einzelfall erforderlich?
Warum muss ich für jedes Depot einzeln meine Zustimmung erteilen?
Warum muss nur ein Depotinhaber bei Gemeinschaftsdepots (sog. “Und-Depots”) zustimmen, obwohl eine gemeinschaftliche Verfügung vorliegt?
Was ist mit Konten juristischer Personen?
Was passiert, wenn ich meine Depotnummer nicht kenne?
Wo sehe ich, wann mein Depot eröffnet wurde?
Wo kann ich sehen, wann ich zugestimmt habe?
Wie hoch war das Depotführungsentgelt, das 2021 belastet wurde?
Welche „neuen” Entgelte wurden 2021 belastet?
Wie wird die Entgeltbelastung für das erste Quartal 2022 berechnet?
Entfällt der Erstattungsanspruch, wenn ich den AGBs zustimme?
Was passiert, wenn ich nicht zustimme?

Noch Fragen?

Sollten dennoch Fragen offen geblieben sein, wenden Sie sich gerne direkt an Ihren Berater oder kontaktieren Sie unseren Kundenservice unter 069 770 60 188.