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§ BGH-Urteil

Was hat der Bundesgerichtshof entschieden?

Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 27. April 2021 (Aktenzeichen XI ZR 26/20) entschieden, dass die Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Vertragsänderungsmechanismus in Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 12 Abs. 5 AGB-Banken bei Verträgen mit Verbrauchern unzulässig sind. Diese beschreiben, dass die Zustimmung zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Preis- und Leistungsverzeichnisses als erteilt gilt, wenn den Änderungen innerhalb einer Frist von zwei Monaten nicht widersprochen wird. Dieses Verfahren war über Jahrzehnte gängige Praxis und muss nun teilweise angepasst werden

Was bedeutet das Urteil für mich als Kunde?  

Seit Ende März haben Sie die Möglichkeit, unter www.ffb.de/zustimmung Ihre aktive Zustimmung zu den neuen Vertragsunterlagen und dem Preis- und Leistungsverzeichnis zu geben. Nähere Informationen und Antworten auf Ihre möglichen Fragen finden Sie hier. Zusätzlich erhalten Sie von uns ein postalisches Schreiben mit allen Details, welches auch in Ihr Onlinepostfach gestellt wird.

Die Abrechnung der jährlichen oder quartalsweisen Entgelte zum 31.12.2021 wurden Anfang des Jahres 2022 erstellt. Die Höhe der berechneten Entgelte richtet sich danach, welchen Entgelten unsere Kundinnen und Kunden bei der Depoteröffnung ausdrücklich zugestimmt haben.

Eine Übersicht der Stichtage mit den jeweils gültigen Entgelten finden Sie hier:

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Wie kann ich Ansprüche aus dem BGH-Urteil geltend machen?

Wenn Sie der Auffassung sind, dass sich für Sie eventuell Ansprüche aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ergeben, haben Sie die Möglichkeit, die Ansprüche konkret geltend zu machen. Wichtig ist, dass Sie den Betrag, die Entgeltart und den Erstattungszeitraum angeben, damit wir im Einzelfall entscheiden können.

Sie haben weitere Fragen zu den Auswirkungen des BGH-Urteils? Wir sind gerne für Sie da:
 

  • Per E-Mail unter beschwerden@ffb.de,
  • telefonisch unter 069/77060-200,
  • oder wenden Sie sich schriftlich an: FIL Fondsbank GmbH, FFB Beschwerdemanagement, Postfach 11 06 63, 60041 Frankfurt am Main