
Häufige Fragen
FAQs zur Nachlassverwaltung
Einen Menschen zu verlieren ist immer ein gravierender und schmerzhafter Einschnitt im Leben. Viele Formalitäten, die teilweise keinen Aufschub dulden, sind trotzdem zu erledigen. In dieser schweren Zeit möchten wir Sie mit unserem Service unterstützen.
- Den Todesfall melden: Bitte melden Sie sich möglichst zeitnah bei uns, damit wir gemeinsam besprechen können, was als Nächstes zu tun ist.
Sie erreichen uns:
- Telefonisch unter 069 77060 200
- E-Mail an auftrag@ffb.de (Bitte senden Sie uns eine Kopie der Sterbeurkunde sowie Ihre Kontaktdaten)
- Online über das Kontaktformular auf https://www.ffb.de
- Wer darf über das Depot verfügen? Klärung der Verfügungsberechtigung.
Um zu klären, wer über das Depot verfügen darf, ist es hilfreich, wenn Sie zunächst eine Sterbeurkunde oder eine amtliche Bestätigung des Todesfalls beschaffen und uns diese schicken.
Sie haben mehrere Möglichkeiten, uns zu informieren:
- Per E-Mail: Senden Sie eine Kopie der Sterbeurkunde und Ihre Kontaktdaten an auftrag@ffb.de
- Online: Nutzen Sie das Kontaktformular auf unserer Website
- Telefonisch: Rufen Sie uns an unter 069 77060 200
Wir sind für Sie da – auch wenn Worte manchmal fehlen.
Wenn Sie ein Gemeinschaftsdepot mit Einzelverfügungsberechtigung hatten oder eine Vollmacht besitzen, können Sie in der Regel direkt verfügen.
Falls das nicht zutrifft, benötigen wir:
- Einen Erbschein (über Nachlassgericht erhältlich) oder
- Ein eröffnetes Testament/Erbvertrag mit gerichtlichem Eröffnungsprotokoll
- Alternativ: Ein Europäisches Nachlasszeugnis
Zusätzlich: - Gültige Ausweiskopien aller Erben. Falls die Anschrift auf dem Ausweis nicht aktuell ist, schicken Sie uns bitte zusätzlich eine Meldebescheinigung oder eine Kopie Ihrer aktuellen Stromrechnung.
- Steueridentifikationsnummern (TIN) aller Erben.
Bitte schicken Sie uns bestätigte/beglaubigte Kopien des Erbnachweises und Ihre ebenfalls bestätigten/beglaubigten Ausweiskopien per Post
Die erforderlichen Bestätigungen können z. B. von Ihrer Hausbank, dem Bürgerbüro Ihres Wohnortes oder einem Rechtsanwalt/Notar vorgenommen werden. Auch Ihre persönliche Beraterin/Ihr persönlicher Berater können die Bestätigungen vornehmen.
Die Beglaubigung kann erfolgen durch:
- Ihre Hausbank
- Das Bürgerbüro Ihres Wohnortes
- Eine Rechtsanwältin oder einen Notar
- Ihre persönliche Beraterin oder Ihren Berater