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Häufige Fragen

Vorabpauschale

Was ist die Vorabpauschale?
Wie wird die Vorabpauschale berechnet?
Wie wird die Vorabpauschale bei einem Sparplan ermittelt?
Wann wird die Vorabpauschale versteuert?
Wie werden die Steuern auf die Vorabpauschale abgeführt?
Ersetzt die Vorabpauschale die bisherigen "ausschüttungsgleichen Erträge"?
Was ist, wenn die Vorabpauschale höher ist als der Wertzuwachs eines Fonds in einem Kalenderjahr?
Kann die Vorabpauschale negativ werden? Gibt es dann eine steuerliche Gutschrift?
Wird damit eine Doppelbesteuerung von thesaurierenden Fonds beim Anleger vermieden?

Teilfreistellung

Was ist die Teilfreistellung?
Wie wird die Teilfreistellung beim Anleger berechnet?
Wie kann man erkennen, zu welcher Fondskategorie ein Fonds gehört, um daraus die Teilfreistellung abzuleiten?

Bestandsschutz und Freibetrag

Wie funktioniert die Versteuerung auf Kursgewinne von bestandsgeschützten Alt-Anteilen hinsichtlich des Freibetrags?
Macht es zukünftig Sinn, das Gesamtdepot in Aktiv- und Passiv-Depot zu unterscheiden?
Gilt der fiktive Verkauf nur für Anteile, die vor 2009 gekauft wurden oder für alle Anteile, die vor 2018 gekauft wurden?
Was passiert mit Alt-Anteilen, die vor 2009 erworben wurden?
Auf was bezieht sich der Freibetrag bei sogenannten "bestandsgeschützten Alt-Anteilen" (Anteile, die vor dem 01. Januar 2009 gekauft wurden)?

Allgemeine Fragen

Warum gibt es die Investmentsteuerreform und wann trat sie in Kraft?
Was ändert sich bei der Besteuerung von Investmentfonds?
Was ändert sich für den Anleger?
Was müssen Anleger bei thesaurierenden Fonds oder Fonds mit Teilausschüttung versteuern?
Welche Erträge werden auf Fondsebene besteuert?
Betrifft die Investmentsteuerreform nur inländische oder auch ausländische Fonds?
Hat der „Freistellungsauftrag" ausgedient?

Die persönliche Steuerberatung können und wollen wir mit unseren Informationen nicht ersetzen. Die Ausführungen zur Besteuerung beziehen sich auf Anteilsinhaber, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind. Die Informationen geben einen groben Überblick und sind keinesfalls rechtsverbindlich oder abschließend. Sie basieren auf der derzeitigen Rechtslage bzw. dem derzeitigen Kenntnisstand über zukünftige Änderungen der Rechtslage (Stand: Juni 2020). Die steuerliche Beurteilung kann sich jederzeit durch Gesetzgebung, Rechtsprechung oder Erlasse der Finanzverwaltung ändern. Wenn Sie detaillierte Fragen zu Ihrer persönlichen Steuersituation haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater / Ihre Steuerberaterin.

 

MK 16096 | 12.2023