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Steuerthemen sind nicht immer einfach zu verstehen. Informieren Sie sich hier, was es zum Thema Freistellungsauftrag zu berücksichtigen gilt.
Was ist ein Freistellungsauftrag und wofür benötige ich ihn?
Anfallende Kapitalerträge (Zinszahlungen, Dividendenzahlungen, Kurserträge) sind steuerpflichtig. Konkret heißt das, dass Kreditinstitute automatisch 25% Kapitalertragsteuer sowie 5,5% Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an das Finanzamt abführen. Wenn Sie einen Freistellungsauftrag erteilen, beauftragen Sie das Kreditinstitut – in diesem Fall die FFB - diese Kapitalerträge vom automatischen Steuerabzug freizustellen.
Welche gesetzliche Höchstgrenze muss ich beachten?
Die Höchstgrenze für den Freistellungsauftrag ist gesetzlich geregelt:
- 1.000 Euro (bis Ende 2022 801 Euro) für Einzelpersonen
- 2.000 Euro (bis Ende 2022 1.602 Euro) für ein Ehepaar oder für beide Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft
Wenn Sie als Ehepaar / Lebenspartner ihren gemeinschaftlichen Sparer-Pauschbetrag bereits bei anderen Kreditinstituten ausgeschöpft haben oder es soll bei der FFB explizit nur die ehegatten-/lebenspartnerübergreifende Verlustverrechnung durchgeführt werden, so können Sie bei uns einen gemeinschaftlichen Freistellungsauftrag über 0,00 Euro stellen.
Was muss ich rund um die Erhöhung des Sparer-Pauschbetrages in 2023 wissen?
Für Kapitalerträge ab 1. Januar 2023 wurden die steuerfreien Beträge vom Gesetzgeber erhöht. Ab dann sind für Singles Erträge bis zu 1.000 Euro steuerfrei (bisher 801 Euro). Für Ehepaare erhöht sich der Betrag auf 2.000 Euro (vorher 1.602 Euro). Da die meisten Sparer ihre Freibeträge gemäß den erwarteten Erträgen unter verschiedenen Instituten aufgeteilt haben, werden die Banken eine automatische Erhöhung vornehmen. Wenn also ein Freistellungsauftrag bereits für 2022 Gültigkeit hatte und auch 2023 fortbesteht, werden die Beträge wie folgt angepasst:
• Die in voller Höhe erteilten Freistellungsaufträge werden an die neuen Höchstgrenzen angepasst (1.000 Euro bzw. 2.000 Euro)
• Wurde nur ein Teil des Sparerpauschbetrages freigestellt, erfolgt eine prozentuale Erhöhung. Dies gilt nicht, wenn bereits für 2023 ein Freistellungsauftrag erteilt wurde.
Sie können ihre Freistellungsaufträge bis zum 30.12. (18 Uhr) online ändern. Eine schriftliche Änderung ist bis 31.01. möglich.
Bei bis zum 30.12.2022 erteilten Aufträgen für 2022 mit Gültigkeit über den 1. Januar 2023 hinaus, werden die Beträge in der oben beschriebenen Weise automatisch angehoben.
Für die Freistellungsaufträge für 2023 besteht keine Eile. Prüfen Sie ab Ende Januar 2023 einfach in Ihrem Online-Depot den Freistellungsauftrag und passen ihn bei Bedarf an.
Wo kann ich einsehen, ob ich bereits einen Freistellungsauftrag bei der FFB eingereicht habe?
Sie können dies ganz einfach in Ihrem Onlinekonto nach dem Login einsehen; unter dem Menüpunkt „Steuerinformationen“. Neben der Höhe des erteilten Freistellungsauftrags, sehen Sie auch den im laufenden Jahr noch verfügbaren Freistellungsbetrag.
Sie sind noch kein Onlinekunde, möchten es jedoch gerne werden? Kein Problem! Einfach Zugang beantragen. Sie sind schon Onlinekunde, haben aber Ihren Login vergessen? Auch kein Problem. Einfach neue Zugangsdaten beantragen.
Alternativ hilft Ihnen auch gerne Ihr Vermittler weiter - sprechen Sie ihn einfach an.
Wie kann ich meinen Freistellungsauftrag online erteilen?
Im persönlichen Bereich (nach dem Login) können Sie unter dem Menüpunkt „Steuern“ einen Freistellungsauftrag erteilen. Klicken Sie dazu in der Übersicht auf „anlegen“ und geben Sie die nötigen Daten ein. Wenn Sie die Bedingungen für die Erteilung eines Freistellungsauftrags akzeptiert haben klicken Sie bitte auf „abschließen“. Bitte halten Sie eine TAN bereit. Um die Erteilung des Freistellungsauftrags online zu bestätigen brauchen Sie eine gültige TAN.
Für Gemeinschaftsdepots kann ein Freistellungsauftrag nur dann eingereicht werden, wenn die beiden Depotinhaber gemeinsam steuerlich veranlagt werden.
Tipp: Die Steuer-Identifikationsnummer (TIN) ist ein Pflichtfeld. Sie finden die 11-stellige TIN auf Ihrem Steuerbescheid.
Wo kann ich den Freistellungsauftrag online ändern oder löschen?
Nach dem Login können Sie unter dem Menüpunkt „Steuerinformationen“ Ihre Freistellungsaufträge einsehen. Klicken Sie neben dem betreffenden Freistellungsauftrag auf „ändern“, um Aktualisierungen vorzunehmen. Vorausterminierte Freistellungsaufträge (für zukünftige Jahre) können Sie auch löschen.
Tipp: Bitte halten Sie eine TAN bereit. Um Ihre Änderungen online zu bestätigen brauchen Sie eine gültige TAN.
Kann ich den bestehenden Freistellungsauftrag herabsetzen oder löschen?
Ja, Sie können einen bestehenden Freistellungsauftrag online ändern oder löschen. Allerdings ist eine Herabsetzung des Freistellungsauftrages nur bis zur Höhe der bereits von uns freigestellten Kapitalerträge möglich.
Woher erhalte ich Informationen zu meinem bereits verbrauchten Freibetrag?
Melden sie sich hierzu einfach mit Ihrem persönlichen Login in unserer Internetanwendung an und schauen unter „Steuerinformationen“ nach. Hier können Sie einsehen, wie hoch Ihr eingereichter Freistellungsauftrag ist und in welcher Höhe dieser im aktuellen Kalenderjahr noch zur Verfügung steht. Darüber hinaus erhalten Sie hier auch noch detaillierte Informationen zu bereits abgeführten Steuern.
Sie sind noch kein Onlinekunde, möchten es jedoch gerne werden? Kein Problem! Einfach Zugang beantragen. Sie sind schon Onlinekunde, haben aber Ihren Login vergessen? Auch kein Problem. Einfach neue Zugangsdaten bestellen.
Alternativ hilft Ihnen auch gerne Ihr Vermittler weiter - sprechen Sie ihn einfach an.
Wichtig: Die Reihenfolge in der der Freistellungsauftrag verbraucht wird, kann von uns nicht beeinflusst werden. Bei Ausschüttung und Verkäufen werden die angefallenen Zinsen, Dividenden und Kursgewinne der zeitlichen Reihenfolge nach automatisch mit dem eingereichten Sparer-Pauschbetrag verrechnet. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Einzel- oder Gemeinschaftsdepots handelt.
Wie lange ist ein Freistellungsauftrag gültig?
Grundsätzlich ist der Freistellungsauftrag immer ab dem 01.01. eines Jahres gültig. Sie können den Freistellungsauftrag entweder unbefristet beauftragen oder bis zum 31.12. eines Jahres befristen.
Tipp: Bitte überprüfen Sie rechtzeitig, ob Sie einen Freistellungsauftrag erteilt haben oder ob der bestehende Freistellungsauftrag für das kommende Jahr online aktualisiert werden muss.
Kann ein Freistellungsauftrag auch ungültig werden?
Wenn Sie bei Ihrem Freistellungsauftrag keine Befristung vorgegeben haben, bleibt dieser unbefristet gültig. Wenn Sie Ihre Depots bei der FFB auflösen, erlischt der Freistellungsauftrag zum Ende des Jahres, in dem das letzte Depot aufgelöst wurde
Sollten Sie zwischenzeitlich eine Nichtveranlagungs (NV)-Bescheinigung einreichen, wird Ihr Freistellungsauftrag deaktiviert. Sobald die Gültigkeit der NV-Bescheinigung erloschen ist, wird Ihr Freistellungsauftrag wieder aktiviert.
Ein Freibetrag muss vom Kreditinstitut unter folgenden Umständen beendet werden:
Bei Trennung oder Scheidung
Im Falle eines gemeinsam erteilten Freistellungsauftrages müssen Sie einen neuen Freistellungsauftrag einrichten. Dabei entscheiden Sie, ob im Jahr der Trennung die gemeinschaftliche oder die getrennte Freistellung gewählt wird. Für Kalenderjahre, die auf das Jahr der Trennung folgen, dürfen nur auf den einzelnen Ehegatten/Lebenspartner bezogene Freistellungsaufträge erteilt werden.
Im Todesfall
Einzel- und Gemeinschaftskonten, die auf den Namen eines Verstorbenen lauten (Nachlasskonten), können wir nicht freistellen. Wenn Sie als Hinterbliebener einen gemeinsamen Freistellungsauftrag mit dem Verstorbenen eingereicht haben, bleibt bis zum Ende des Todesjahres der gemeinsame Sparer-Pauschbetrag für alle Depots gültig, die allein auf Sie lauten. Wenn der gemeinsam mit dem Verstorbenen erteilte Freistellungsauftrag geändert werden muss, nutzen Sie bitte unser Formular. Bitte tragen Sie auf dem Formular statt der Unterschrift des Verstorbenen den Namen, Vornamen und Todestag ein.
Bei Umzug ins Ausland
Wenn Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen und damit nicht mehr der uneingeschränkten deutschen Einkommensteuerpflicht unterliegen, wird der Freistellungsauftrag ebenfalls ungültig.
Wichtig: Bitte nutzen Sie in diesen Fällen unser Formular oder sprechen Sie Ihren Vermittler an.
Gibt es Fristen, bis wann ich den Freistellungsauftrag online ändern muss?
Der Freistellungsauftrag kann online bis zum 31.12. geändert werden. Eine Reduzierung des Freistellungsauftrages ist nur auf Höhe des ausgenutzten Betrages für das aktuelle Kalenderjahr möglich. Die gesetzlichen Fristen für Änderungen eines Freistellungsauftrages für das aktuelle Kalenderjahr ist der 31.01.. Bis Ende Januar können Sie uns anhand des Formulars "Freistellungsauftrag" eine Anpassung einreichen.
Was ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung und wozu brauche ich die?
Eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) ist
- ein Dokument, mit dem das Finanzamt bescheinigt, dass für die im Dokument genannte natürliche oder juristische Person voraussichtlich keine Einkommensteuer-/Körperschaftsteuer festgesetzt wird,
- ein Dokument, bei dessen Vorlage eine Kapitalerträge auszahlende Stelle auf die Einbehaltung von Kapitalertragsteuer verzichten darf.
Wenn Sie also nur geringe Einkünfte erzielen, können Sie bei Ihrem Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Diese können sie uns dann anstelle eines Freistellungsauftrags vorlegen. Die Bescheinigung wird für 3 Jahre ausgestellt.
Auf Wunsch stellt Ihr Finanzamt Ihnen auch mehrere Bescheinigungen aus. Bitte beantragen Sie Ihre Nichtveranlagungsbescheinigung dort frühzeitig – und schicken Sie sie uns schon vor der Gutschrift Ihrer Kapitalerträge.
Wichtig: Ihre Nichtveranlagungsbescheinigung brauchen wir im Original oder als beglaubigte Kopie (beglaubigt durch eine amtliche Stelle oder ein anderes Kreditinstitut). Die eingereichte Nichtveranlagungsbescheinigung bekommen Sie nach der Erfassung von uns zurück.
Kann ich auch eine Nichtveranlagungsbescheinigung online ausfüllen?
Nein, eine Eingabe ist online nicht möglich.
Die Nichtveranlagungsbescheinigung gilt für natürliche Personen, die nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden (z.B. weil nur geringe Einkünfte erwartet werden). Die Nichtveranlagungsbescheinigung können Sie bei Ihrem Finanzamt beantragen – sie gilt für maximal drei Jahre.
Wichtig: Die Nichtveranlagungsbescheinigung brauchen wir entweder im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie. Nach der Erfassung in unserem System wird diese an Sie zurückgeschickt.
Meine Kinder haben bereits ein Depot. Kann ich auch für Minderjährige einen Freistellungsauftrag online eingeben?
Freistellungsaufträge für Minderjährige können derzeit leider nicht online bearbeitet werden. Bitte nutzen Sie hierfür unser Formular.
Ich habe noch weitere Depots bei anderen Banken. Kann ich den Freistellungsauftrag splitten?
Der Freistellungsauftrag kann auf verschiedene Kreditinstitute aufgeteilt werden. Geben Sie in diesem Fall einfach den Betrag ein, den die FFB freistellen soll. Bitte denken Sie aber daran, dass die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge nicht über dem gesetzlichen Höchstbetrag liegen darf.
